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Hilflosenentschädigung der AHV: Was gibt es sonst noch zu wissen?

Die Hilflosenentschädigung hängt davon ab, wie stark jemand auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist.

Die AHV kennt drei Stufen von Hilflosigkeit:

Handlungen:

  • Aufstehen, sich setzen, sich hinlegen
  • Ankleiden, ausziehen
  • Essen
  • Körperpflege
  • Toilette
  • Fortbewegung

leichte Hilflosigkeit

  • zu Hause betreut und in mindestens zwei dieser Handlungen trotz Hilfsmitteln regelmässig und erheblich auf Hilfe von dritten angewiesen
  • zu Hause betreut und auf dauernde persönliche Überwachung angewiesen
  • zu Hause betreut und infolge eines Leidens auf ständige und besonders aufwändige Pflegeangewiesen
  • zu Hause betreut und wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Leidens nur dank regelmässiger, erheblicher Dienstleistungen Dritter in der Lage, gesellschaftliche Kontakte zu pflegen

mittlere Hilflosigkeit

  • für mindestens vier dieser Handlungen trotz Hilfsmitteln regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten angewiesen
  • für mindestens zwei dieser Handlungen regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten sowie auf dauernde persönliche Überwachung angewiesen

schwere Hilflosigkeit

  • für alle diese Handlungen regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten sowie auf dauernde Pflege oder persönliche Überwachung angewiesen