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Hilflosenentschädigung der AHV: Was gibt es sonst noch zu wissen?
Die Hilflosenentschädigung hängt davon ab, wie stark jemand auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist.
Die AHV kennt drei Stufen von Hilflosigkeit:
Handlungen:
- Aufstehen, sich setzen, sich hinlegen
- Ankleiden, ausziehen
- Essen
- Körperpflege
- Toilette
- Fortbewegung
leichte Hilflosigkeit
- zu Hause betreut und in mindestens zwei dieser Handlungen trotz Hilfsmitteln regelmässig und erheblich auf Hilfe von dritten angewiesen
- zu Hause betreut und auf dauernde persönliche Überwachung angewiesen
- zu Hause betreut und infolge eines Leidens auf ständige und besonders aufwändige Pflegeangewiesen
- zu Hause betreut und wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Leidens nur dank regelmässiger, erheblicher Dienstleistungen Dritter in der Lage, gesellschaftliche Kontakte zu pflegen
mittlere Hilflosigkeit
- für mindestens vier dieser Handlungen trotz Hilfsmitteln regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten angewiesen
- für mindestens zwei dieser Handlungen regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten sowie auf dauernde persönliche Überwachung angewiesen
schwere Hilflosigkeit
- für alle diese Handlungen regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten sowie auf dauernde Pflege oder persönliche Überwachung angewiesen