direkt zu: Merkblätter / Formulare

Hinterlassenenrente der AHV: Wie anmelden?

Hinterlassenenrente der AHV: Wie anmelden? Wer eine Hinterlassenenrente beziehen will, meldet sich bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge der oder des Verstorbenen entgegengenommen hat.

Für eine Hinterlassenenrente braucht es in jedem Fall eine Anmeldung bei jener Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge der oder des Verstorbenen entgegengenommen hat. Erhielt die oder der Verstorbene oder seine Hinterlassene bereits eine Rente, ist diese Ausgleichskasse zuständig. Hat die oder der Verstorbene keine Beiträge geleistet, ist die kantonale Ausgleichskasse oder Zweigstelle am Wohnort zuständig.