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Wie hoch ist die Hinterlassenenrente der AHV?

Wenn die oder der Verstorbene lückenlos Beiträge geleistet hat, erhalten Witwen und Witwer aktuell eine monatliche Rente von CHF 980 bis CHF 1960 . Waisen erhalten monatlich CHF 490 bis CHF 980.

Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Hinterlassenenrente aufgrund der massgebenden persönlichen Faktoren der oder des Verstorbenen:

  • anrechenbare Beitragsjahre
  • durchschnittliches Erwerbseinkommen
  • erworbene Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Beitragsjahre

Wenn die oder der Verstorbene vom 1. Januar, der auf den 20. Geburtstag folgt, bis zum Tod lückenlos Beiträge geleistet hat, erhalten die Hinterlassenen Vollrenten. Jedes fehlende Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Renten.

Einschränkung bei mehrfachem Rentenanspruch

Erfüllen Witwen, Witwer oder Waisen die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und zugleich für eine Alters- oder Invalidenrente, erhalten sie nur jene, die höher ist. Erhält ein Kind die doppelte Waisenrente oder eine Waisenrente und eine Kinderrente, dürfen die beiden Renten zusammen nicht höher sein als CHF 1470.

Witwen, Witwer und Waisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistung.

Was gibt es zur Hinterlassenenrente sonst noch zu wissen?