Wie hoch ist die Hinterlassenenrente der AHV?
Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Hinterlassenenrente aufgrund der massgebenden persönlichen Faktoren der oder des Verstorbenen:
- anrechenbare Beitragsjahre
- durchschnittliches Erwerbseinkommen
- erworbene Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Beitragsjahre
Wenn die oder der Verstorbene vom 1. Januar, der auf den 20. Geburtstag folgt, bis zum Tod lückenlos Beiträge geleistet hat, erhalten die Hinterlassenen Vollrenten. Jedes fehlende Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Renten.
Einschränkung bei mehrfachem Rentenanspruch
Erfüllen Witwen, Witwer oder Waisen die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und zugleich für eine Alters- oder Invalidenrente, erhalten sie nur jene, die höher ist. Erhält ein Kind die doppelte Waisenrente oder eine Waisenrente und eine Kinderrente, dürfen die beiden Renten zusammen nicht höher sein als CHF 1470.
Witwen, Witwer und Waisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistung.