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Kinderrente der AHV

Wer eine Altersrente der AHV bezieht und für minderjährige Kinder sorgt oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützt, erhält zusätzlich Kinderrente(n).

Und das geht so:

  • Die oder der Versicherte meldet sich für die Altersrente bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat.
  • Wenn der Ehepartner bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig.
  • Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Altersrente und der Kinderrente(n) und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.

Wer eine Altersrente der AHV bezieht, erhält Kinderrenten für eigene Kinder und für unentgeltlich aufgenommene Pflegekinder:

  • bis sie 18 Jahre alt sind
  • oder bis sie die Ausbildung abgeschlossen haben, längstens bis sie 25 Jahre alt sind.

Wer Pflegekinder erst nach Beginn des Rentenanspruchs aufnimmt, erhält für sie keine Kinderrente. Ausgenommen sind die Kinder des Ehepartners.

Keine Kinderrente bei Vorbezug der Altersrente

Kinderrenten der AHV gibt es erst zur Altersrente im ordentlichen Rentenalter. Das ordentliche Rentenalter ist für Frauen 64 Jahre, für Männer 65 Jahre.