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Kinderrente der AHV: Wie anmelden?

Wer sich für die Altersrente anmeldet und für minderjährige Kinder sorgt oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützt, erhält zur Altersrente automatisch Kinderrente(n).

Für die Kinderrente genügt die Anmeldung zur Altersrente. Es ist empfehlenswert, sich fünf bis sechs Monate vor der Pensionierung anzumelden. Es ist möglich, die Altersrente bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter zu beziehen. Kinderrente(n) erhalten Frauen jedoch erst ab 64 und Männer ab 65 Jahren.

Welche Ausgleichskasse für die Anmeldung zuständig ist:

Arbeitnehmende
Selbständigerwerbende
Nichterwerbstätige
Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat
Ehepartner bezieht bereits Rente Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners auszahlt
Keine Beiträge geleistet Kantonale Ausgleichskasse oder Zweigstelle am Wohnort