Vorausberechnung von AHV- oder IV-Renten
Sinnvoll in bestimmten Lebenssituationen
Eine Vorausberechnung ist sinnvoll:
- vor Entscheid über Frühpensionierung oder Rentenaufschub
- bei Verlust der Arbeitsstelle wenige Jahre vor dem Rentenalter
- bei Scheidung
- bei Erkrankung, die zu Invalidität oder Tod führen kann
- vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- vor Wegzug ins Ausland
- vor Entscheid über Abschluss einer zusätzlichen privaten Vorsorge für Alter, Todesfall oder Invalidität
Die Ausgleichskasse berechnet die künftigen Renten aufgrund des aktuellen Rechts und der im Antragsformular eingetragenen aktuellen persönlichen Verhältnisse. Jede Änderung kann den Rentenanspruch und die Rentenhöhe wesentlich beeinflussen. Die verbindliche Berechnung der Altersrente, IV-Rente oder Witwen/Witwer- und Waisenrente ist erst kurz vor der erstmaligen Auszahlung möglich.
Altersrente
Berechnung für | Genauigkeit | Grundlage | Schätzung |
Zeitpunkt der Pensionierung |
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IV-Rente
Berechnung für | Genauigkeit | Grundlage | |
jetzt (Annahme: IV-Grad berechtigt zu ganzer Rente) |
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Witwen-, Witwer- und Waisenrente
Berechnung für | Genauigkeit | Grundlage | |
jetzt |
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Rentenvorausberechnung beantragen
Ich bin erwerbstätig und möchte meine Rente vorausberechnen lassen
Wer seine Alters- oder IV-Rente beziehungsweise die Hinterlassenenrenten seiner Angehörigen vorausberechnen lassen möchte, schickt den Antrag jener Ausgleichskasse, die aktuell die Beiträge entgegennimmt. Ehepaare reichen die eigenen Anträge am besten gemeinsam ein. Benutzen Sie dafür das Formular «Antrag für eine Rentenvorausberechnung».
Ich beziehe bereits eine Altersrente, bin aber weiterhin erwerbstätig. Wie kann ich feststellen, wie sich meine Rente nach neuer Berechnung verändern würde?
Seit dem 01.01.2024 werden Erwerbseinkommen nach dem Referenzalter berücksichtigt. Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen und weiterhin erwerbstätig sind, können Sie eine Rentenvorausberechnung beantragen. Damit sehen Sie, wie sich Ihre Rente nach neuer Berechnung verändern würde. Benutzen Sie dafür das Formular «Antrag für eine Rentenvorausberechnung bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter».
Einen Anhaltspunkt liefert auch die Online-Rentenschätzung.