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Vorausberechnung von AHV- oder IV-Renten

Eine Rentenvorausberechnung zeigt auf, welche Rentenbeträge bei Pensionierung, Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen zu erwarten sind.

Sinnvoll in bestimmten Lebenssituationen

Eine Vorausberechnung ist sinnvoll:

  • vor Entscheid über Frühpensionierung oder Rentenaufschub
  • bei Verlust der Arbeitsstelle wenige Jahre vor dem Rentenalter
  • bei Scheidung
  • bei Erkrankung, die zu Invalidität oder Tod führen kann
  • vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • vor Wegzug ins Ausland
  • vor Entscheid über Abschluss einer zusätzlichen privaten Vorsorge für Alter, Todesfall oder Invalidität

Die Ausgleichskasse berechnet die künftigen Renten aufgrund des aktuellen Rechts und der im Antragsformular eingetragenen aktuellen persönlichen Verhältnisse. Jede Änderung kann den Rentenanspruch und die Rentenhöhe wesentlich beeinflussen. Die verbindliche Berechnung der AltersrenteIV-Rente oder Witwen/Witwer- und Waisenrente ist erst kurz vor der erstmaligen Auszahlung möglich.

Altersrente

Berechnung für  Genauigkeit Grundlage Schätzung
Zeitpunkt der Pensionierung
  • je länger vor der Pensionierung, desto weniger genau
  • unter 40 Jahren wenig sinnvoll
  • aktuelle persönliche Verhältnisse gemäss Antrag
  • registrierte bisherige Beitragsdauer
  • registrierte bisherige Einkommen
  • zukünftige Beitragsjahre
  • zu erwartendes Einkommen (laut eigenen Angaben oder gemäss allg. Lohnentwicklung)

IV-Rente

Berechnung für  Genauigkeit Grundlage
jetzt (Annahme: IV-Grad berechtigt zu ganzer Rente)
  • genau, sofern Antragsformular korrekt und vollständig ausgefüllt
  • persönliche Verhältnisse gemäss Antrag
  • registrierte Beitragsdauer
  • registrierte Einkommen

Witwen-, Witwer- und Waisenrente

Berechnung für  Genauigkeit Grundlage
jetzt
  • genau, sofern Antragsformular korrekt und vollständig ausgefüllt
  • persönliche Verhältnisse gemäss Antrag
  • registrierte Beitragsdauer
  • registrierte Einkommen

 

Rentenvorausberechnung beantragen

Wer seine Alters- oder IV-Rente beziehungsweise die Hinterlassenenrenten seiner Angehörigen vorausberechnen lassen möchte, schickt den Antrag jener Ausgleichskasse, die aktuell die Beiträge entgegennimmt. Ehepaare reichen den Antrag am besten gemeinsam ein.

Einen Anhaltspunkt liefert auch die Online-Rentenschätzung.