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Vorausberechnung von AHV- oder IV-Renten
Eine Rentenvorausberechnung zeigt auf, welche Rentenbeträge bei Pensionierung, Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen zu erwarten sind.
Sinnvoll in bestimmten Lebenssituationen
Eine Vorausberechnung ist sinnvoll:
- vor Entscheid über Frühpensionierung oder Rentenaufschub
- bei Verlust der Arbeitsstelle wenige Jahre vor dem Rentenalter
- bei Scheidung
- bei Erkrankung, die zu Invalidität oder Tod führen kann
- vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- vor Wegzug ins Ausland
- vor Entscheid über Abschluss einer zusätzlichen privaten Vorsorge für Alter, Todesfall oder Invalidität
Die Ausgleichskasse berechnet die künftigen Renten aufgrund des aktuellen Rechts und der im Antragsformular eingetragenen aktuellen persönlichen Verhältnisse. Jede Änderung kann den Rentenanspruch und die Rentenhöhe wesentlich beeinflussen. Die verbindliche Berechnung der Altersrente, IV-Rente oder Witwen/Witwer- und Waisenrente ist erst kurz vor der erstmaligen Auszahlung möglich.
Altersrente
Berechnung für | Genauigkeit | Grundlage | Schätzung |
Zeitpunkt der Pensionierung |
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IV-Rente
Berechnung für | Genauigkeit | Grundlage | |
jetzt (Annahme: IV-Grad berechtigt zu ganzer Rente) |
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Witwen-, Witwer- und Waisenrente
Berechnung für | Genauigkeit | Grundlage | |
jetzt |
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Rentenvorausberechnung beantragen
Wer seine Alters- oder IV-Rente beziehungsweise die Hinterlassenenrenten seiner Angehörigen vorausberechnen lassen möchte, schickt den Antrag jener Ausgleichskasse, die aktuell die Beiträge entgegennimmt. Ehepaare reichen den Antrag am besten gemeinsam ein.
Einen Anhaltspunkt liefert auch die Online-Rentenschätzung.