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Nein zur Schwarzarbeit

Schwarzarbeit schadet der Wirtschaft und ist ein persönliches Risiko. Wer keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, ist nicht versichert. Arbeitgebende, die Schwarzarbeit unterstützen, machen sich strafbar.

Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen ist einfach. Wer Mitarbeitende mit kleinen Einkommen oder Mitarbeitende im Privathaushalt beschäftigt, kann das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen:

Der Arbeitgeber zieht die Beiträge an AHV, IV, EO Arbeitslosenversicherung und die Steuer vom Lohn ab und rechnet mit seiner Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Die Ausgleichskasse schickt dem Arbeitnehmer für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Deshalb braucht der Arbeitgeber keinen Lohnausweis auszufüllen.

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren mit Quellensteuerabzug ist möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bruttojahreslohn der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters höchstens CHF 22’050
  • Lohnsumme aller Mitarbeitenden höchstens CHF 58’800 pro Jahr
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rechnet die Löhne aller Mitarbeitenden im vereinfachten Verfahren ab.
  • Die Abrechnungs- und Zahlungsverpflichtungen müssen eingehalten werden.
  • Der Bund passt die oben genannten Limiten periodisch der Preis- und Lohnentwicklung an.

Wer die Voraussetzungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren nicht erfüllt, wählt das ordentliche Abrechnungsverfahren. Es steht allen Arbeitgebenden offen.

Arbeitgebende, die bisher im vereinfachten Verfahren abgerechnet haben, aber neu zum Beispiel eine höhere Jahreslohnsumme als CHF 58’800 abrechnen, müssen zum ordentlichen Abrechnungsverfahren wechseln.

Gutschrift von Familienzulagen im vereinfachten Abrechnungsverfahren

Arbeitgebende, die ihren Arbeitnehmenden Familienzulagen auszahlen, können diese Zulagen – wie die Sozialversicherungsbeiträge – in der Regel nur einmal jährlich mit der Ausgleichskasse abrechnen. Sie müssen ihren Arbeitnehmenden die Familienzulagen monatlich vorschiessen.

In sechs Schritten Arbeitgeberin oder Arbeitgeber werden

Die Anmeldung ist einfacher und günstiger, als man denkt.