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Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres schwer gesundheitlich beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

Die Betreuungsentschädigung ist für Eltern vorgesehen, deren minderjähriges Kind eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet und dadurch einen erhöhten Bedarf an Begleitung und Pflege hat.

Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn

  • eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist.
  • der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen ist.
  • ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht.
  • mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen muss.

Die Betreuungsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens. Wir richten maximal 98 Taggelder während einer Rahmenfrist von 18 Monaten aus. Den Betreuungsurlaub können Sie am Stück, wochenweise oder an einzelnen Tagen beziehen.