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Anmeldung
Sie können Ihren Anspruch auf Betreuungsentschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden.
Wer kann die Betreuungsentschädigung geltend machen?
- Eltern
- via Arbeitgeber
- direkt bei der Ausgleichskasse, wenn Sie selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind
- Arbeitgeber
- sofern die Eltern es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs Lohn ausrichtet
- Angehörige
- wenn die Eltern ihren Unterhalt- und Unterstützungspflichten nicht nachkommen
Wie mache ich die Betreuungsentschädigung geltend?
Füllen Sie pro Elternteil ein Formular (Anmeldung für Betreuungsentschädigung) für die gesamte Anspruchsdauer aus. Machen Sie bei der Anmeldung auch Angaben zum anderen Elternteil und informieren Sie uns, ob Sie den Betreuungsurlaub aufteilen. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen ein offizielles Attest aus, das bestätigt, dass ihr Kind schwer beeinträchtigt ist. Dieses Attest ist zwingender Bestandteil des Anmeldeformulars.
Der Arbeitgeber meldet uns Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage und den während der Entschädigung ausbezahlten Lohn (Formular Folgemeldung Betreuungsentschädigung).