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Anspruch

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Anspruch auf Betreuungsentschädigung zu haben?

Sie haben Anspruch auf Betreuungsentschädigung, wenn Sie

  • Mutter oder Vater eines Kindes sind, das gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist.
  • Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen.

Zudem erfüllen  Sie in diesem Zeitpunkt eines dieser Kriterien:

  • Sie sind Arbeitnehmer/in,
  • selbständig erwerbend,
  • arbeiten im Betrieb der Ehefrau oder des Ehemannes, der Familie, der Konkubinatspartnerin oder des Konkubinatspartners mit und erhalten einen Barlohn,
  • Sie sind arbeitslos und beziehen bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung.
  • Sie sind wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig und beziehen deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurden.
  • Sie stehen in einem gültigen Arbeitsverhältnis, aber erhalten keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.

Der Anspruch auf Betreuungsentschädigung endet spätestens 18 Monate nachdem Sie das erste Taggeld bezogen haben. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn Sie die 98 Taggelder bereits vorher bezogen haben.