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Leistungen
Die Betreuungsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens.
Wir richten die Betreuungsentschädigung als Taggeld aus. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens, höchstens aber CHF 220 pro Tag.
Was ist, wenn ich Leistungen von anderen Sozialversicherungen beziehe?
Wenn Sie ein Taggeld der:
- Arbeitslosenversicherung,
- Invalidenversicherung,
- obligatorischen Unfallversicherung,
- obligatorischen Krankenversicherung,
- Militärversicherung
beziehen, geht die Betreuungsentschädigung diesen Leistungen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.