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Leistungen

Die Betreuungsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens.

Wir richten die Betreuungsentschädigung als Taggeld aus. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens, höchstens aber CHF 220 pro Tag.

Was ist, wenn ich Leistungen von anderen Sozialversicherungen beziehe?

Wenn Sie ein Taggeld der:

  • Arbeitslosenversicherung,
  • Invalidenversicherung,
  • obligatorischen Unfallversicherung,
  • obligatorischen Krankenversicherung,
  • Militärversicherung

beziehen, geht die Betreuungsentschädigung diesen Leistungen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.