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Erwerbsersatz
Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO).
Und das geht so:
- Wer Dienst leistet, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung).
- Arbeitnehmende geben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab.
- Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige schicken die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse.
- Wer für die Zeit des Dienstes keinen Lohn erhält, bekommt die Entschädigung direkt ausbezahlt
- Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Lohn auch für die Zeit des Dienstes aus, erhält sie oder er die Entschädigung.