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Wie melde ich mich für Erwerbsersatz an?
Wer Dienst leistet oder einen Kurs besucht, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Es genügt, diese Karte auszufüllen und je nach Erwerbssituation dem Arbeitgeber oder der zuständigen Ausgleichskasse weiterzuleiten.
Das geht so:
Arbeitnehmende und erwerbstätige Studierende schicken die Meldekarte dem Arbeitgeber. Wer mehrere Arbeitgebende hat, gibt die Karte einem Arbeitgeber nach eigener Wahl ab und verlangt von den andern Arbeitgebenden Lohndeklarationen. Die Meldekarte und sämtliche Lohndeklarationen sind der Ausgleichskasse jenes Arbeitgebers weiterzuleiten, der die Meldekarte ausgefüllt hat.
Wer die Meldekarte wohin schickt
Selbständigerwerbende | ihrer Ausgleichskasse. Wer zugleich Arbeitnehmer ist, schickt die Karte dem Arbeitgeber. |
Nichterwerbstätige Studierende | der kantonalen Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt. Wer nicht AHV-beitragspflichtig ist, schickt die Karte der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons. |
Nichterwerbstätige | ihrer Ausgleichskasse. Wer nicht AHV-beitragspflichtig ist, schickt die Karte der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons. |
Arbeitslose | dem letzten Arbeitgeber. Wenn die Firma nicht mehr existiert, ist die Karte mit den Angaben zum letzten Arbeitgeber der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons einzureichen. |
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer | Schweizerische Ausgleichskasse Postfach 3100 1211 Genf 2 |