Wer bezahlt Beiträge an die EO?

Die Erwerbsersatzordnung (EO) basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge.

Der Beitrag an die EO beträgt 0.5 Prozent des massgebenden Lohnes. Dazu gehört das gesamte Bar- und Naturaleinkommen (z. B. freie Unterkunft und Verpflegung) inklusive Gratifikation und 13. Monatslohn. Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen je 0.25 Prozent. Selbständigerwerbende bezahlen den ganzen Beitrag.