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Familienzulagen auf einen Blick

Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Im Kanton Obwalden erhalten Arbeitnehmende und Nichterwerbstätige Familienzulagen, ab 2013 auch Selbständigerwerbende.

Und das geht so:

  • Die Eltern und der Arbeitgeber füllen das Anmeldeformular aus und schicken es der zuständigen Familienausgleichskasse. Für ein Kind ist nur eine Zulage möglich.
  • Die Familienausgleichskasse prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Zulagenanspruch erfüllt sind und benachrichtigt den Arbeitgeber.
  • Der Arbeitgeber zahlt die Zulage zusammen mit dem Lohn aus.
  • Selbständigerwerbende schicken die Anmeldung ihrer Familienausgleichskasse und erhalten von dieser die Zulagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nichterwerbstätige schicken die Anmeldung der kantonalen Familienausgleichskasse und erhalten von dieser die Zulagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Selbständigerwerbende erhalten im Kanton Obwalden bis 2012 keine Familienzulagen – ausgenommen sind selbständige Landwirtinnen und Landwirte.

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