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Familienzulagen auf einen Blick
Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Im Kanton Obwalden erhalten Arbeitnehmende und Nichterwerbstätige Familienzulagen, ab 2013 auch Selbständigerwerbende.
Und das geht so:
- Die Eltern und der Arbeitgeber füllen das Anmeldeformular aus und schicken es der zuständigen Familienausgleichskasse. Für ein Kind ist nur eine Zulage möglich.
- Die Familienausgleichskasse prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Zulagenanspruch erfüllt sind und benachrichtigt den Arbeitgeber.
- Der Arbeitgeber zahlt die Zulage zusammen mit dem Lohn aus.
- Selbständigerwerbende schicken die Anmeldung ihrer Familienausgleichskasse und erhalten von dieser die Zulagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nichterwerbstätige schicken die Anmeldung der kantonalen Familienausgleichskasse und erhalten von dieser die Zulagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Selbständigerwerbende erhalten im Kanton Obwalden bis 2012 keine Familienzulagen – ausgenommen sind selbständige Landwirtinnen und Landwirte.
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