Familienzulagen: Wie funktioniert die Auszahlung?

Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, erhalten die Familienzulagen von ihrer Familienausgleichskasse. Sie verrechnet die Zulagen mit den Beiträgen.

Die Familienausgleichskasse schreibt den Arbeitnehmenden die Familienzulagen vierteljährlich gut und verrechnet diese mit den Beiträgen an Familienausgleichskasse und AHV-Ausgleichskasse.

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch auf Familienzulagen beginnt und endet mit dem Anspruch auf Lohn. In den folgenden Situationen besteht aber der Anspruch auf Familienzulagen noch während des laufenden und der folgenden drei Kalendermonate:

  • Unbezahlter Urlaub
  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst

Mutterschaftsurlaub

Während des Mutterschaftsurlaubs bleibt der Anspruch auf Familienzulagen bestehen, längstens während 16 Wochen. Bei Auflösung des Arbeitsvertrags auf den Zeitpunkt der Geburt besteht der Anspruch auf Familienzulagen solange wie jener auf Mutterschaftsentschädigung.