Wer bezahlt Beiträge an die Familienzulagen?

Alle Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber finanzieren die Familienzulagen selber über Lohnprozente. Bei der Ausgleichskasse Obwalden beträgt der Beitragssatz 1.4 Prozent

Alle Arbeitnehmenden, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, sind verpflichtet, die Beiträge an die Familienausgleichskasse ihrer AHV-Ausgleichskasse zu leisten. Die Kassen stellen vierteljährlich Rechnung.