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Familienzulagen für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende beantragen Familienzulagen am einfachsten über den Arbeitgeber. Er leitet den Antrag weiter an seine Familienausgleichskasse.

Arbeitnehmende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:

  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Geschwister und Enkelkinder

Eine Zulage pro Kind

Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Hat jemand mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.