Familienzulagen: Wie funktioniert die Auszahlung?

Die Arbeitgebenden erhalten von ihrer Familienausgleichskasse eine Verfügung. Danach zahlen sie die Familienzulagen mit dem Lohn aus.

Um Familienzulagen auszuzahlen, benötigen Arbeitgebende eine Verfügung ihrer Familienausgleichskasse. Sie führen die Zulagen in der Lohnabrechnung für die Mitarbeitenden auf. Die Familienausgleichskasse schreibt den Arbeitgebenden die ausbezahlten Familienzulagen gut und verrechnet sie mit den Beiträgen an Familienausgleichskasse und AHV-Ausgleichskasse.

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch auf Familienzulagen beginnt und endet mit dem Anspruch auf Lohn. In den folgenden Situationen besteht aber der Anspruch auf Familienzulagen noch während des laufenden und der folgenden drei Kalendermonate:

  • Unbezahlter Urlaub
  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst

Mutterschaftsurlaub

Während des Mutterschaftsurlaubs bleibt der Anspruch auf Familienzulagen bestehen, längstens während 16 Wochen. Bei Auflösung des Arbeitsvertrags auf den Zeitpunkt der Geburt besteht der Anspruch auf Familienzulagen solange wie jener auf Mutterschaftsentschädigung.