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Familienzulagen: Was gilt für Kinder im Ausland?

Arbeitnehmende erhalten je nach Situation auch Familienzulagen für ihre Kinder im Ausland. Entscheidend sind die Nationalität der Eltern und der Wohnsitz der Kinder.

Schweizerinnen und Schweizer sowie Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Staates erhalten Familienzulagen für leibliche und adoptierte Kinder, die in einem EU/EFTA-Staat leben.

Diese Regelung gilt ab 01.01.2017 auch für kroatische Staatsangehörige.

Für Kinder anderer Staatsangehöriger siehe Merkblatt.