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Familienzulagen: Wer erhält eine Differenzzahlung?

Das Gesetz regelt, wer die Familienzulagen erhält. Arbeitet der andere Elternteil in einem Kanton oder Staat, in dem die gesetzlichen Familienzulagen höher sind, erhält er dort eine Differenzzahlung.

Der Bund hat Mindestvorgaben festgelegt. Viele Kantone schreiben höhere Zulagen vor. Arbeiten die Eltern in verschiedenen Kantonen, gleichen Differenzzahlungen Unterschiede aus.

Dazu ein Beispiel:

Die Eltern sind verheiratet und beide erwerbstätig. Die Mutter arbeitet im Kanton, in welchem die Familie wohnt, der Vater in einem anderen. Beide haben Anspruch auf Zulagen. Die Rangordnung für den Bezug ist folgende: 1. Mutter, 2. Vater. Die Mutter bezieht die Zulagen, der Vater eine allfällige Differenzzahlung.

Um eine Differenzzahlung zu beantragen, ist die Anmeldung für Differenzzulage auszufüllen und einer der folgenden Belege notwendig:

  • Verfügung der Familienausgleichskasse über die im andern Kanton ausbezahlten Familienzulagen
  • Formular E 411 mit Bestätigung über die im andern Staat ausbezahlten Familienzulagen

Die zweitanspruchsberechtigte Person hat Anspruch auf den entsprechenden Differenzbetrag, wenn die gesetzlichen Familienzulagen im Kanton Obwalden höher sind als im Kanton/Staat, in dem die Familienzulagen vorrangig ausgerichtet werden.

Keine Differenzzahlung erhalten:

  • Nichterwerbstätige
  • Differenzzahlungen an dieselbe Person, die bei verschiedenen Arbeitgebern in verschiedenen Kantonen arbeitet, sind ausgeschlossen.