Familienzulagen in der Landwirtschaft: Wie funktioniert die Auszahlung?

Selbständigerwerbende Landwirte im Kanton Obwalden erhalten die Zulagen direkt von der Ausgleichskasse Obwalden. Arbeitnehmende erhalten sie vom Arbeitgeber mit dem Lohn.

Die Ausgleichskasse Obwalden schreibt selbständigerwerbenden Landwirtinnen und Landwirten die Familienzulagen gut. Sie verrechnet sie mit den Beiträgen an die AHV-Ausgleichskasse.

Um Familienzulagen auszuzahlen, benötigen landwirtschaftliche Arbeitgebende im Kanton Obwalden eine Verfügung der Ausgleichskasse Obwalden. Sie führen die Zulagen in der Lohnabrechnung für die Mitarbeitenden auf. Die Ausgleichskasse Obwalden schreibt den Arbeitgebenden die ausbezahlten Familienzulagen gut und verrechnet sie mit den Beiträgen an die AHV-Ausgleichskasse.

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch auf Familienzulagen beginnt und endet mit dem Anspruch auf Lohn. In den folgenden Situationen besteht aber der Anspruch auf Familienzulagen noch während des laufenden und der folgenden drei Kalendermonate:

  • Unbezahlter Urlaub
  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst

Mutterschaftsurlaub

Während des Mutterschaftsurlaubs bleibt der Anspruch auf Familienzulagen bestehen, längstens während 16 Wochen. Bei Auflösung des Arbeitsvertrags auf den Zeitpunkt der Geburt besteht der Anspruch auf Familienzulagen solange wie jener auf Mutterschaftsentschädigung.