Wer finanziert die landwirtschaftlichen Familienzulagen?
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft finanzieren Bund und Kantone sowie die Arbeitgebenden.
Die Familienzulagen für selbständigerwerbende Landwirtinnen und Landwirte finanzieren Bund und Kantone.
An die Zulagen für Arbeitnehmende leisten die Arbeitgebenden Beiträge: 2.0 Prozent auf AHV-pflichtige Bar- und Naturallöhne in landwirtschaftlichen Betrieben. Den Restbetrag sowie die Zulagen für Landwirtinnen und Landwirte übernehmen zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel die Kantone.