direkt zu: Merkblätter / Formulare
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige, zum Beispiel Studierende, beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse.
Nichterwerbstätige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Familienzulagen für:
leibliche oder adoptierte Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Geschwister und Enkelkinder
Eine Zulage pro Kind
Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.