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Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige, zum Beispiel Studierende, beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse.

Nichterwerbstätige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Familienzulagen für:

leibliche oder adoptierte Kinder

  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Geschwister und Enkelkinder

Eine Zulage pro Kind

Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.