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Familienzulagen für Nichterwerbstätige: Wie anmelden?

Nichterwerbstätige im Kanton Obwalden schicken das Anmeldeformular mit allen Belegen der Ausgleichskasse Obwalden.

Verjährung

Nachforderung und Rückerstattung von Familienzulagen sind auf fünf Jahre beschränkt. Anspruch und Leistung richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen: Nichterwerbstätige haben frühestens seit 1. Januar 2009 Anspruch auf Familienzulagen.