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Familienzulagen für Selbständigerwerbende (ab 2013)
Familienzulagen für Selbständigerwerbende (ab 2013) Selbständigerwerbende beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse.
Selbständigerwerbende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Geschwister und Enkelkinder
Eine Zulage pro Kind
Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.