direkt zu: Merkblätter / Formulare

Familienzulagen für Selbständigerwerbende

Selbständigerwerbende beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse.

Selbständigerwerbende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:

  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Geschwister und Enkelkinder

Eine Zulage pro Kind

Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.