Familienzulagen: Wie funktioniert die Auszahlung?

Selbständigerwerbende erhalten die Familienzulagen von ihrer Familienausgleichskasse. Sie verrechnet die Zulagen mit den Beiträgen.

Die Familienausgleichskasse schreibt Selbständigerwerbenden die Familienzulagen in der Regel quartalsweise gut und verrechnet diese mit den Beiträgen.

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch auf Familienzulagen beginnt mit Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit und endet mit deren Aufgabe. In den folgenden Situationen besteht aber der Anspruch auf Familienzulagen noch während des laufenden und der nächsten drei Kalendermonate:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst

Mutterschaftsurlaub

Während des Mutterschaftsurlaubs bleibt der Anspruch auf Familienzulagen bestehen, längstens während 16 Wochen. Bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit auf den Zeitpunkt der Geburt besteht der Anspruch auf Familienzulagen solange wie jener auf Mutterschaftsentschädigung.