Wer bezahlt Beiträge an die Familienzulagen?

Alle Selbständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen über einen fixen prozentualen Beitrag (1.4%) auf das AHV-pflichtige Einkommen. Einkommensanteile über CHF 148'200.00 sind beitragsfrei.

Alle Selbständigerwerbenden sind verpflichtet, die Beiträge an die Familienausgleichskasse ihrer AHV-Ausgleichskasse zu leisten. Die AHV-Ausgleichskasse stellt periodisch Rechnung.