Bedeutung des Arztberichts
Die IV-Sachbearbeitung eröffnet für jede IV-Anmeldung ein Kundendossier. Sie verlangt sofort die für die Weiterbearbeitung des Antrags notwendigen Arztberichte ein. Sobald die Berichte der behandelnden Ärzte vorliegen, erhält der RAD das Kundendossier für die versicherungsmedizinische Prüfung.
Folgende Punkte sind für die Beurteilung des Arztberichtes wichtig:
- Vollständigkeit: Sind alle IV-relevanten Fragen ausführlich beantwortet? Ist das Geburtsdatum der versicherten Person notiert?
- Plausibilität: Wird die Diagnose mit den Befunden genügend plausibilisiert?
- Objektivität: Wahrt der Arztbericht die Objektivität und die professionelle Distanz zur versicherten Person?
- Eingliederungspotenzial: Nimmt der Arztbericht auf die noch vorhandenen Fähigkeiten Rücksicht und beschreibt, welche Ressourcen für die Eingliederung genutzt werden können?
Ressourcenorientiertes Arbeitsprofil
Der RAD prüft die vorhandenen Arztberichte und entscheidet, ob die Kundin, der Kunde für eine ergänzende Abklärung in die RAD-Praxis eingeladen wird. Die IV-Ärztin, der IV-Arzt erstellt nach Beurteilung aller medizinisch relevanten Kriterien ein abschliessendes Arbeitsprofil. Dieses benennt, welche Einschränkungen bezogen auf die bisherige Tätigkeit vorliegen und beschreibt, welche Tätigkeit in Zukunft noch möglich sind.
Hausarzt an den Arztbericht erinnern
Aus Sicht der Versicherten und der IV-Stelle dauert es leider viel zu lange, bis die wichtigen Arztberichte bei der IV-Stelle eintreffen. Versicherte können den IV-Abklärungsprozess beschleunigen, wenn sie sich selbst beim Arzt melden und sich nach dem Arztbericht erkundigen. Die persönliche IV-Sachbearbeiterin, der IV-Sachbearbeiter kann auf Anfrage informieren, ob der Arztbericht eingetroffen ist. Die behandelnden Ärzte können den Aufwand für die Erstellung der Arztberichte der IV gemäss Tarmed-Vertrag in Rechnung stellen.