Externe Gutachten
Wir arbeiten mit Gutachterinnen und Gutachtern verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Für alle IV-Gutachten gelten die gleichen Qualitätskriterien.
Das Gutachten für die Invalidenversicherung nimmt Stellung zu objektiven Gesundheitsschäden und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsleistungen. Diese ärztlichen Informationen sind die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es im Fall eines Rechtsstreits als Beweismittel verwendbar ist.
Seit dem 1. Januar 2022 werden alle Interviews zwischen den Gutachtern und der versicherten Person mittels Tonaufnahme erfasst und im IV-Dossier aufbewahrt. Möchte die versicherte Person nicht, dass der Inhalt der Gespräche zu den Akten genommen wird, kann sie auf Tonaufnahmen verzichten oder deren Löschung beantragen.
Monodisziplinäre Gutachten
Sind weitere medizinische Abklärungen in einer Fachdisziplin nötig, schlägt der RAD einen Gutachter oder eine Gutachterin vor. Wir entscheiden im Einzelfall, welcher Fachspezialist berücksichtigt wird. Für diesen Zweck führt der RAD eine Gutachter-Datenbank von monodisziplinären Gutachtenpersonen.
Öffentliche Liste Sachverständige/Gutachterstelle 2022 (ab .1.2023)
Liste unserer Gutachterinnen und Gutachter bis Ende 2022
Kundinnen und Kunden haben keinen Anspruch auf freie Gutachterwahl. Bei objektiv nachvollziehbaren Einwänden gegen die Wahl des Gutachters / der Gutachterin schlagen wir eine alternative Gutachtenperson vor.
Der Termin bei der Gutachtenperson ist verbindlich und muss wahrgenommen. Terminverschiebungen wirken sich negativ auf den zeitlichen Verlauf der IV-Abklärungen aus.
Bi- und polydisziplinäre Gutachten
Bi- und polydisziplinäre Gutachten sind notwendig, wenn wir für die Beurteilung des medizinischen Sachverhalts mindestens zwei Fachrichtungen einbeziehen müssen.
Die Zuteilung dieser Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip über eine zentrale Online-Plattform. Für die Zulassung von bi- und polydisziplinären Gutachtenpersonen ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.