Gutachter und Konsiliarärzte

Bei der Prüfung von Leistungsansprüchen sind wir bei unklarer und sehr komplexer sowie sehr fachspezifischer Fragestellung auf externe Gutachten und konsiliarische Beurteilungen angewiesen.

Wir suchen deshalb Fachärztinnen und Fachärzte für die kompetente, gutachterliche Beurteilung von Gesundheitsschäden und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit und neuen, der Behinderung angepassten Aufgabengebiete.

Für fachspezifische Einzel- und Detailfragen suchen wir Konsiliarärzte.

Fachliche Voraussetzungen

  • Anerkennung als Facharzt/Fachärztin FMH/BAG
  • Eidg. Weiterbildungstitel oder äquivalente Ausbildung

Weitere Informationen zum Thema:

Rechtliche Voraussetzungen

  • Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung auf eigenen Namen gültig für den Kanton, in dem die Begutachtung oder die konsiliarische Beratung erfolgt (z.B. Kanton Obwalden oder Luzern)
  • Für die Assistententätigkeit ist in der Regel die vorhandene Bewilligung des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin oder des Spitals ausreichend. Hier liegt die Verantwortung für die Erstellung und den Inhalt des Gutachtens oder des Konsiliums beim Praxisinhaber/bei der Praxisinhaberin bzw. beim Arzt/bei der Ärztin, der/die mindestens eine Oberarztfunktion innehat.
  • Ausnahme: Nach Bewilligungsentzug erteilt die IV-Stelle Obwalden keine Gutachtenaufträge mehr.

Einzelgutachten

  • Beurteilung von Gesundheitsschäden, welche nur eine medizinische Fachdisziplin betreffen.
  • Vornehmlich psychiatrischer, rheumatologischer und orthopädischer Problemkreis.
  • Geeignet für Ärzte, die über die entsprechende Facharztqualifikation verfügen.

Polydisziplinäre Gutachten

  • Beurteilung von Gesundheitsschäden, welche mehrere medizinische Fachdisziplinen betreffen und keine hohe Komplexität aufweisen.
  • Vornehmlich rheumato-psychiatrischer Problemkreis.
  • Geeignet für kooperierende Arztpraxen.

MEDAS-Gutachten

  • Beurteilung von Gesundheitsschäden, welche mehrere medizinische Fachdisziplinen betreffen und eine hohe Komplexität bzw. erhöhten Abklärungsaufwand aufweisen.
    Vornehmlich rheumato-psychiatrischer, neurologischer, neuropsychologischer und internistischer Problemkreis.
  • Geeignet für Kliniken oder Arztpraxen mit entsprechender Infrastruktur und verfügbaren Fachdisziplinen.

Konsiliarische Beratung

  • Beurteilung von fachspezifischen Einzelfragestellungen ohne umfassende gutachterliche Stellungnahme
  • vornehmlich ophthalmologische, kinderneurologische und –rehabilitative, zahnheilkundliche, handchirurgische und oto-rhino-laryngologische Fragestellungen

Weitere Informationen erhalten Sie auf schriftliche Anfrage:
info@akow.ch