Einarbeitungszuschuss bei Festanstellung

Entschädigung für Mehraufwand

Für eine sorgfältige Einführung in das neue Aufgabengebiet

Sie haben sich während eines Arbeitsversuchs von den Fähigkeiten der Bewerberin, des Bewerbers überzeugen können, und es kommt zur Festanstellung. Ein Arbeitsversuch vor Arbeitsvertrag ist freiwillig. Sie können die Bewerberin, den Bewerber auch direkt anstellen und von den Unterstützungsleistungen der IV profitieren.

Mit Rücksicht auf die Krankheitsgeschichte müssen Sie mehr Zeit als üblich in die Einarbeitung investieren. Vielleicht ist auch noch ein Fachkurs notwendig. Die IV entschädigt diesen Mehraufwand bis zu sechs Monate lang mit Einarbeitungszuschüssen. Die Höhe richtet sich nach Aufwand des Arbeitgebers und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und ist auf höchstens CHF 276.80 pro Tag begrenzt. Dank der Einarbeitungszuschüsse ist eine sorgfältige und nachhaltige Einführung in das neue Aufgabengebiet möglich. Die Produktivität kann schrittweise erhöht werden.

Versicherungsschutz bei Integration aus Rente

Unternehmen, die Fachleuten mit IV-Rente die Möglichkeit zum Wiedereinstieg in die Arbeitswelt geben, geniessen einen dreijährigen Versicherungsschutz. Sie testen mit dem IV-Arbeitsversuch, ob Ihre Erwartungen an die Mitarbeiterin, den Mitarbeiter erfüllt werden. Ab dem Zeitpunkt der Festanstellung gilt ein dreijähriger Versicherungsschutz. Sollte es zu einem gesundheitlichen Rückfall kommen, wird die IV-Rente wieder ausgerichtet. Der Arbeitgeber trägt kein Versicherungsrisiko.