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Erstmalige berufliche Ausbildung
Sie waren noch nicht erwerbstätig und haben gesundheitlich bedingte Mehrkosten für die Ausbildung. Die IV übernimmt diese Mehrkosten für die erstmalige berufliche Ausbildung im Anschluss an die abgeschlossene schulische Ausbildung.
Als erstmalige berufliche Ausbildung gelten:
- Berufs- oder Anlehre
- Mittelschule
- Fachhochschule oder Hochschule
- Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in IV-Institution
Versicherte ab 18 Jahren erhalten während der erstmaligen beruflichen Ausbildung IV-Taggelder.