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Erstmalige berufliche Ausbildung

Sie waren noch nicht erwerbstätig und haben gesundheitlich bedingte Mehrkosten für die Ausbildung. Die IV übernimmt diese Mehrkosten für die erstmalige berufliche Ausbildung im Anschluss an die abgeschlossene schulische Ausbildung.

Als erstmalige berufliche Ausbildung gelten:

  • Berufs- oder Anlehre
  • Mittelschule
  • Fachhochschule oder Hochschule
  • Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in IV-Institution

Junge Versicherte haben ab Beginn der erstmaligen beruflichen Ausbildung unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Taggeld. Das Taggeld wird an den Arbeitgebenden ausgerichtet und den Jugendlichen als Lohn weitergeleitet. Der Betrag entspricht grundsätzlich dem Lohn von Jugendlichen in Ausbildung, die nicht gesundheitlich beeinträchtigt sind.