Externe Gutachten
Wir arbeiten mit Gutachterinnen und Gutachtern verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Für alle IV-Gutachten gelten die gleichen Qualitätskriterien.
Externe Gutachten werden in Auftrag gegeben, wenn die Aktenlage im IV-Verfahren unklar ist und der Regionale Ärztliche Dienst RAD die Untersuchungen nicht selber durchführen kann.
Das Gutachten nimmt Stellung zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Prüfung des Anspruchs auf Rentenleistungen. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es verwendet werden kann.
Seit dem 1. Januar 2022 werden alle Interviews zwischen Gutachtern und der versicherten Person mittels Tonaufnahme erfasst und im IV-Dossier aufbewahrt. Möchte die versicherte Person nicht, dass der Inhalt des Gesprächs zur Akte genommen wird, kann sie auf die Tonaufnahme verzichten oder deren Löschung verlangen.