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Externe Gutachten

Bei kostenintensiven IV-Leistungen und unklarer Aktenlage ermitteln wir die versicherungsmedizinischen Sachverhalte durch weitere Abklärungen. Wenn der RAD die Untersuchung nicht selbst durchführen kann, geben wir externe Gutachten in Auftrag.

Wir arbeiten mit Gutachterinnen und Gutachtern verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Für alle IV-Gutachten gelten die gleichen Qualitätskriterien.

Das Gutachten für die Invalidenversicherung nimmt Stellung zu objektiven Gesundheitsschäden und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsleistungen. Diese ärztlichen Informationen sind die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es im Fall eines Rechtsstreits als Beweismittel verwendbar ist.

Seit dem 1. Januar 2022 werden alle Interviews zwischen Gutachtern und der versicherten Person mittels Tonaufnahme erfasst und im IV-Dossier aufbewahrt. Möchte die versicherte Person nicht, dass der Inhalt des Gesprächs zur Akte genommen wird, kann sie auf die Tonaufnahme verzichten oder deren Löschung verlangen.

Mono- und bidisziplinäre Gutachten

Sind weitere medizinische Abklärungen in ein oder zwei Fachdisziplinen nötig, schlägt der RAD einen Gutachter oder eine Gutachterin vor. Wir entscheiden im Einzelfall, welcher Fachspezialist berücksichtigt wird. Für diesen Zweck führt der RAD eine Gutachter-Datenbank von mono- und bidisziplinären Gutachtenpersonen.

Öffentliche Liste Sachverständige/Gutachterstellen 2023
Liste unserer Gutachterinnen und Gutachter bis Ende 2022

Kundinnen und Kunden haben keinen Anspruch auf freie Gutachterwahl. Bei objektiv nachvollziehbaren Einwänden gegen die Wahl des Gutachters schlagen wir eine alternative Gutachtenperson vor.

Der Termin beim Gutachter bei der Gutachtenperson ist verbindlich und muss wahrgenommen. Terminverschiebungen wirken sich negativ auf den zeitlichen Verlauf der IV-Abklärungen aus.

Polydisziplinäre Gutachten

Bei komplexen Krankheitsbildern ist meist eine polydisziplinäre Abklärung notwendig. Dies ist der Fall, wenn wir mindestens drei verschiedene Fachbereiche einbeziehen. Die Aufträge dazu vergeben wir nach dem Zufallsprinzip über eine zentrale Plattform. Für die Zulassung von polydisziplinären Gutachtenpersonen ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig.