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IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag

Ihr Gesundheitsschaden besteht über längere Zeit und verunmöglicht eine berufliche Eingliederung. In diesem Fall prüfen wir, ob Sie Anspruch auf eine IV-Rente haben.

Weitere Geldleistungen

Wenn Sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe benötigen, ist eine Hilflosenentschädigung möglich.

Wenn Sie wegen Hilflosigkeit Assistenzpersonen beschäftigen, prüfen wir, ob wir Ihnen Assistenzbeiträge vergüten können.