direkt zu: Merkblätter / Formulare

Assistenzbeitrag: Anspruch

Für einen Assistenzbeitrag müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für Erwachsene

Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben. Wer noch im Heim wohnt, aber einen Heimaustritt plant, kann ebenfalls einen Assistenzbeitrag beantragen.

Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit müssen ein gewisses Mass an Selbständigkeit aufweisen und zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • eigenen Haushalt führen
  • auf dem regulären Arbeitsmarkt während mindestens zehn Stunden pro Woche erwerbstätig sein
  • Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe absolvieren
  • bereits am 18. Geburtstag einen Assistenzbeitrag bezogen haben aufgrund eines Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag

Voraussetzungen für Minderjährige

Minderjährige haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung beziehen, zu Hause leben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • in einer Regelklasse die obligatorische Schule regelmässig besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren
  • auf dem regulären Arbeitsmarkt während mindestens zehn Stunden pro Woche erwerbstätig sein
  • einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen

Beginn und Ende des Anspruchs

Der Anspruch entsteht mit der Leistungsanmeldung. Er erlischt, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Nach Erreichen des Rentenalters wird ein bestehender Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang fortgeführt.