Hilflosenentschädigung: Meldepflicht
Erhebliche Änderungen der familiären und gesundheitlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.
Ebenso müssen gemeldet werden:
- Heimeintritt und Heimaustritte
- Spitalaufenthalte
- Auslandaufenthalte von mehr als drei Monaten