Hilflosenentschädigung: Meldepflicht

Erhebliche Änderungen der familiären und gesundheitlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.

Ebenso müssen gemeldet werden:

  • Heimeintritt und Heimaustritte
  • Spitalaufenthalte
  • Auslandaufenthalte von mehr als drei Monaten