IV-Rente: Meldepflicht
Erhebliche Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.
Erhebliche Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.