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Hilfsmittel der IV: Anmeldung
Wenn Sie zum ersten Mal Hilfsmittel beanspruchen, müssen Sie ein entsprechendes Anmeldeformular bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons einreichen.
Die IV-Stelle prüft, ob der Anspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht.
Anmeldeformulare gibt es bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen, den AHV-Zweigstellen oder auf dieser Seite unter „Formulare“ (weiter unten).