direkt zu: Merkblätter / Formulare

Hilfsmittel der IV: Anmeldung

Wenn Sie zum ersten Mal Hilfsmittel beanspruchen, müssen Sie ein entsprechendes Anmeldeformular bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons einreichen.

Die IV-Stelle prüft, ob der Anspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht.

Anmeldeformulare gibt es bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen, den AHV-Zweigstellen oder auf dieser Seite unter „Formulare“ (weiter unten).