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Hilfsmittel: Anspruch
Versicherte haben Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
Die Hilfsmittel …
- unterstützen dabei, erwerbstätig zu bleiben unterstützen dabei, im Aufgabenbereich (z. B. Hausfrau oder Hausmann) tätig zu bleiben
- werden für die Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt
- tragen bei zur möglichst selbständigen und unabhängigen privaten Alltagsgestaltung
Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Kommunikation und für die Selbstsorge.
Kosten für Zahnprothesen, Brillen und Schuheinlagen
Werden nur übernommen, wenn diese Hilfsmittel eine wesentliche Ergänzung zu medizinischen Eingliederungsmassnahmen bilden.
Finanzierung durch die Pro Infirmis
Versicherte, die keinen Anspruch auf Hilfsmittel der IV haben, können sich an die Pro Infirmis wenden. Sie kann Hilfsmittel leihweise abgeben oder bei der Anschaffung finanziell unterstützen.