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Hilfsmittel: Leistungen

Die Hilfsmittel, auf die Versicherte der IV Anspruch haben, sind auf einer vom Bundesrat aufgestellten Liste aufgeführt.

Behandlungsgeräte bei Geburtsgebrechen und medizinischen Massnahmen

Versicherte mit Geburtsgebrechen haben bis zum vollendeten 20. Altersjahr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Behandlungsgeräte (zum Beispiel Inhalationsapparate oder Korrekturbrillen).

Abgabeform

Wenn möglich stammen die Hilfsmittel aus den Depots der IV. Andernfalls kann die IV den Kauf eines neues Hilfsmittels bewilligen.

Auskunft darüber, ob ein Hilfsmittel im Depot vorhanden ist, gibt die Hilfsmittelzentrale in Horw. Sie gibt Hilfsmittel schnell und unkompliziert direkt an Versicherte ab.

SAHB
Hilfsmittelzentrum
Bodenhof 4
6014 Luzern
Telefon 041 318 56 20
Fax 041 318 56 21
E-Mail: hmz.luzern@sahb.ch
SAHB Luzern

Finanzierung

Teurere Hilfsmitel gibt die IV normalerweise leihweise ab. In besonderen Fällen leistet die IV einmalige oder periodische Beiträge an Hilfsmittel, die selbst angeschafft oder gemietet wurden. Die Finanzierung eines Hilfsmittels kann auch pauschal vergütet werden.