Hilfsmittel der IV: Meldepflicht

Änderungen der persönlichen Verhältnisse können die Durchführung der Eingliederungsmassnahmen und den Leistungsanspruch beeinflussen.

Solche Änderungen müssen der IV-Stelle sofort gemeldet werden.

Das gilt besonders für:

  • Adressänderung
  • Auslandaufenthalt von mehr als drei Monaten