Hilfsmittel der IV: Meldepflicht
Änderungen der persönlichen Verhältnisse können die Durchführung der Eingliederungsmassnahmen und den Leistungsanspruch beeinflussen.
Solche Änderungen müssen der IV-Stelle sofort gemeldet werden.
Das gilt besonders für:
- Adressänderung
- Auslandaufenthalt von mehr als drei Monaten