Integrationsmassnahmen: Hintergrund

Was ist unter den einzelnen Integrationsmassnahmen zu verstehen?

Massnahmen in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes

  • Integrationsmassnahmen im bisherigen oder in einem neuen Betrieb

    Die Integrationsarbeit findet direkt im Unternehmen statt nach dem Prinzip „erst platzieren, dann trainieren“. Die Mindestpräsenzzeit am Anfang beträgt täglich vier Stunden. Durch die vermehrte Betreuung und wenn nötig den Support eines Job Coaches wird versucht, die Präsenzzeit und die Leistungsfähigkeit schrittweise zu steigern. Der Betrieb erhält für die vermehrte Betreuung eine Entschädigung.

  • Job Coaching

    Das Job Coaching unterstützt Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Aufbau der Arbeitsfähigkeit durch die Möglichkeit, sich über Problemsituationen auszutauschen und einen neuen Umgang damit zu finden. Ziel dieser Unterstützung ist die nachhaltige Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt. Der Job Coach berät auch das Unternehmen. Er unterstützt die Vorgesetzten in der Kommunikation mit der oder dem Versicherten und übernimmt wenn notwendig auch Kriseninterventionen. Der Job Coach vereinbart klare Ziele und überprüft die Zielereichung regelmässig.

  • Wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz (WISA)

    Wie bei den Integrationsmassnahmen im bisherigen Betrieb findet die Integrationsarbeit bei WISA im ersten Arbeitsmarkt statt oder in einem Umfeld, das ähnliche Anforderungen stellt wie ein Betrieb des ersten Arbeitsmarktes. Auch bei WISA besteht das Prinzip „erst platzieren, dann trainieren“ und der Einsatz eines Job Coaches ist möglich.

Massnahmen in einer IV-Institution

Den Massnahmen in einer IV-Institution liegt das Prinzip „erst trainieren, dann platzieren“ zu Grunde. Es ist auch möglich, mit den Massnahmen in einer IV-Institution zu beginnen und diese dann bei gewonnener Stabilität im ersten Arbeitsmarkt fortzusetzen.

Je nach individueller Situation kommt eine oder mehrere der folgenden Stufen in Frage:

  • Belastbarkeitstraining

    Wer wegen eines psychischen Leidens längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, verliert oft auch die festen Tagesstrukturen. Mit einem Belastbarkeitstraining kann sich die versicherte Person langsam wieder an den Arbeitsrhythmus gewöhnen. Ziel des Belastbarkeitstrainings ist der Aufbau der Präsenz an einem Trainingsarbeitsplatz von zwei Stunden pro Tag zu Beginn bis zu vier Stunden pro Tag am Ende. Diese Massnahme dauert in der Regel drei Monate, an die Leistungsfähigkeit werden noch keine Anforderungen gestellt. Im Belastbarkeitstraining besteht die Möglichkeit, einfachere Arbeiten ohne Zeitdruck zu verrichten. Zum Programm gehören oft auch Konzentrations-, Körper- und Verhaltensübungen.

  • Aufbautraining

    Nach erfolgreichem Abschluss eines Belastbarkeitstrainings kann mit einem Aufbautraining gestartet werden, es ist aber auch möglich, bei ausreichender Stabilität direkt mit dem Aufbautraining zu beginnen. Voraussetzung für diese weiterführende Integrationsmassnahme ist zu Beginn die Präsenz von vier Stunden an fünf Tagen. In der Regel werden während der Dauer von sechs Monaten die sozialen und fachlichen Kompetenzen für den Arbeitsalltag geübt und aufgebaut. Die Präsenzzeit wird nach Möglichkeit gesteigert und es bestehen zunehmend höhere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit. Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings ist die oder der Versicherte wieder mindestens 50 Prozent arbeitsfähig. Je nach individueller Situation kann er nun eine Arbeitsstelle angetreten oder suchen oder es erfolgen berufliche Massnahmen wie Arbeitsvermittlung, Umschulung oder eine erstmalige berufliche Ausbildung. Das Aufbautraining vermittelt einfachere und nach Möglichkeit zunehmend auch komplexere Arbeiten. Die praktische Tätigkeit wird ergänzt durch weitere Elemente wie Bewerbungskurse und Übungsmodule.

  • Arbeit zur Zeitüberbrückung

    Nach dem erfolgreichen Aufbau der Arbeitsfähigkeit ist es möglich, dass Versicherte warten müssen, bis eine Arbeitsstelle oder berufliche Massnahmen angetreten werden können. Die Wartezeit kann mit einer Beschäftigungsmassnahme überbrückt werden, damit die erreichte Arbeitsfähigkeit nicht wieder vermindert wird ohne Struktur. Arbeit zur Zeitüberbrückung gibt der betroffenen Person Stabilität und Selbstsicherheit. Diese Integrationsmassnahme kommt für Versicherte in Frage, die täglich etwa sechs Stunden präsent sein können und eine Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 Prozent erreicht haben. Arbeit zur Zeitüberbrückung setzt voraus, dass ein individueller Eingliederungsplan mit klaren Zielvorstellungen vorliegt und der Arbeits- oder Ausbildungsbeginn bekannt ist.