Integrationsmassnahmen: Leistungen

Es gibt zwei Formen von Integrationsmassnahmen: Massnahmen in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes oder Massnahmen in einer IV-Institution.

Massnahmen in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes

Ziel der Massnahmen ist der Aufbau der Arbeitsfähigkeit und dadurch die Erhaltung der bisherigen oder einer neuen Arbeitsstelle. Bei diesen Massnahmen ist eine Entschädigung an den Betrieb möglich. Bei Bedarf kann der Prozess zusätzlich durch einen Job Coach begleitet werden. Diese Massnahmen umfassen:

  • Integrationsmassnahmen im bisherigen oder in einem neuen Betrieb
  • Wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz (WISA)

Massnahmen in einer IV-Institution

Ziel der Massnahmen ist ebenfalls der Aufbau der Arbeitsfähigkeit, die Angewöhnung an den Arbeitsprozess und damit das Schaffen der Voraussetzungen zum Antritt einer Arbeitsstelle oder zu beruflichen Massnahmen. Die Massnahmen umfassen:

  • Belastbarkeitstraining
  • Aufbautraining
  • Arbeit zur Zeitüberbrückung

Hintergrundinformationen zu den einzelnen Integrationsmassnahmen.