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Medizinische Massnahmen bis zum 20. Altersjahr

Bis zum Alter von 20 Jahren übernehmen wir die Kosten für medizinische Massnahmen, die die berufliche Eingliederung erleichtern oder wesentliche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit verhindern.

Als Geburtsgebrechen anerkannte Leiden

Bei einem als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden übernehmen wir die Kosten aller zu dessen Behandlung notwendigen medizinischen Massnahmen.