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Medizinische Massnahmen der IV: Anspruch

Der Anspruch auf Kostenübernahme entsteht, sobald medizinische Massnahmen aufgrund von Alter und Gesundheitszustand notwendig sind.

Die medizinischen Massnahmen müssen:

  • Unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet sein
  • dazu geeignet sein, die Erwerbsfähigkeit dauernd oder bedeutend zu verbessern
  • dazu beitragen, wesentliche Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu verhindern
  • oder auf ein ausgewiesenes Geburtsgebrechen ausgerichtet sein

Bis zum 20. Altersjahr

Bei über 20-Jährigen übernimmt die IV keine Kosten für medizinische Massnahmen. Solche Kosten übernimmt die Kranken- oder Unfallversicherung.