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Medizinische Massnahmen der IV: Leistungen

Wir übernehmen diverse Leistungen.

Im Einzelnen:

  • ärztliche Behandlungen (ambulant oder in der allgemeinen Abteilung)
  • Behandlungen durch medizinische Hilfspersonen (Physiotherapeuten usw.)
  • anerkannte Arzneimittel

Besondere Regelung für Versicherte mit Geburtsgebrechen

Für Versicherte vor dem vollendeten 20. Altersjahr übernimmt die IV alle zur Behandlung der anerkannten Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen – ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden, für die ein Anspruch auf IV-Leistungen besteht, sind in einer Verordnung aufgeführt.

Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV die vollen Kosten.

Leiden mit Auswirkung auf die Eingliederung ins Erwerbsleben

Die IV übernimmt einige wenige Behandlungen von erworbenen Leiden (z. B. idiopathische Skoliose bei Korsettbedürftigkeit) bis zum vollendeten 20. Altersjahr.