Medizinische Massnahmen: Meldepflicht
Änderungen der persönlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden.
Solche Änderungen müssen der IV-Stelle sofort gemeldet werden.
Das gilt besonders bei:
- Adressänderung
- Auslandaufenthalt von mehr als drei Monaten