direkt zu: Merkblätter / Formulare
Reisekosten der IV
Wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind, übernimmt die IV-Stelle die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die IV-Stelle vergütet die Reisekosten für:
- medizinische Massnahmen
- Integrationsmassnahmen
- berufliche Eingliederungen
- Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln