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Reisekosten der IV

Wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind, übernimmt die IV-Stelle die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die IV-Stelle vergütet die Reisekosten für:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • berufliche Eingliederungen
  • Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln