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Reisekosten der IV: Anmeldung

Versicherte müssen den Gutschein für Reisekosten spätestens fünf Tage vor der Fahrt bei der IV-Stelle anfordern.

Folgende Angaben sind dazu nötig:

  • Name und Vorname, Geburtsdatum und Versichertennummer der versicherten Person
  • Fahrstrecke
  • Art des benötigten Fahrausweises (einfache oder Retourfahrt, Mehrfahrtenkarte, Abonnement)
  • Name der Begleitperson
  • Angaben zur allfälligen Beförderung von Invalidenrollstuhl, Kinderwagen oder Blindenführhund
  • Zweck der Fahrt
  • Dauer der Abwesenheit

Vergütung der Fahrkosten im Nachhinein

Die Fahrkosten und die Beiträge an Verpflegung und Unterkunft können der IV-Stelle auch mit einem Abrechnungsformular und den entsprechenden Belegen in Rechnung gestellt werden.